Seit September 2023:
Adresse für alle Reparaturen und Garantiefälle:
Skytraxx Service Schweiz, Bühlstrasse 28a, 4415 Lausen BL - info (at) skytraxx-service.ch
Service-Website: skytraxx-service.ch
Die Servicestelle agiert auf eigene Rechnung und regelt auch alle Garantiefälle mit dem Werk.
Fr. 72.- SUBVENTION beim Kauf eines Instruments mit FLARM und FANET
Der Bund unterstützt brevetierte Pilotinnen und Piloten mit CH-Adresse einmalig wenn sie ein Fluginstrument mit FANET-FLARM kaufen. Profitieren können alle die ein neues Skytraxx kaufen, das wir importiert haben und sie die Vorgaben des BAZL erfüllen. Wer selber ein Gerät importiert dem steht es frei vor dem Kauf selber ein Gesuch beim BAZL zu stellen. Bitte beim Kauf kontrollieren ob das Rückforderungsformular beiliegt, es vollständig ausfüllen und uns noch im Kalenderjahr des Kaufs zurücksenden. Zum Rückforderungsformular gehören eine Kopie des SHV-Brevets und neu eine Kopie der Kaufrechnung oder der FLARM-Freischaltung. Es gelten die Regeln des BAZL. Details siehe skytraxx.ch
Pro Instrument gibts Fr. 72.- für jeden vom BAZL akzeptierten Antrag.
Die Auszahlungen aller anerkannter Gesuche für die im Vorjahr gekauften Geräte erfolgten im Juni des laufenden Jahres.
Die Frist zur Einreichung des Antrags für im 2024 oder noch früher gekauften Geräte ist abgelaufen. Ausnahmen gibt es nur für Flugschüler. Bitte dies bei Einreichung des Antrags auf variosubvention.ch erwähnen.
Für alle ab 2025 gekauften Skytraxx-Instrumente erfolgt der Subventionsantrag ausschliesslich via variosubvention.ch. Auf jeder Schachtel befindet sich ein QR-Code auf diese Website.
Die alten Formulare sind nicht mehr gültig.
Diese Subvention wird einmalig im Leben einer Person ausbezahlt, deshalb bitte keine zweiten Gesuche einreichen.
Es können keine Geräte mehr nachgerüstet werden.
Weitere Details zur Bundes-Subvention und allgemeine Infos zu SKYTRAXX findest Du auf skytraxx.ch.