Fr. 72.- SUBVENTION beim Kauf eines Instruments mit FLARM und FANET
Der Bund unterstützt brevetierte Pilotinnen und Piloten mit CH-Adresse einmalig wenn sie ein Fluginstrument mit FANET-FLARM kaufen. Profitieren können alle die ein neues Skytraxx kaufen, das wir importiert haben und sie die Vorgaben des BAZL erfüllen. Wer selber ein Gerät importiert dem steht es frei vor dem Kauf selber ein Gesuch beim BAZL zu stellen. Bitte beim Kauf kontrollieren ob das Rückforderungsformular beiliegt, es vollständig ausfüllen und uns noch im Kalenderjahr des Kaufs zurücksenden. Es gelten die Regeln des BAZL. Details siehe skytraxx.ch
Die Frist zur Einreichnung der Rückforderungsformulare für im 2022 gekaufte Geräte ist abgelaufen.
Die Frist zur Einreichnung der Rückforderungsformulare für im 2023 gekauften Geräte läuft.
Pro Instrument gibts Fr. 72.- für jeden vom BAZL akzeptierten Antrag.
Die Auszahlungen aller anerkannter Gesuche für die im 2022 gekauften Geräte erfolgt im Herbst 2023.
Die Rückforderungsformulare für alle im 2023 gekauften Geräte bitte umgehend einsenden.
Folgende neue SKYTRAXX-Instrumente und Nachrüstungen erhalten den Pauschalbetrag:
2.1 FANET+FLARM
3.0 FANET+FLARM
4.0 FANET+FLARM
für alle Um- und Nachrüstungen von FANET+ready auf FANET+FLARM - bitte uns anfragen!
Alle die 2023 ein Skytraxx mit FANET-FLARM gekauft haben, müssen uns für den Erhalt der Subvention das Rückforderungsformular ausgefüllt bis am 31.12.2023 retournieren.
Dem Rückforderungsformular muss ein Foto vom SHV-Brevet beigelegt werden. Notfalls kann das Foto auch an die Mailadresse subvention@flyover.ch gesandt werden. Flugschüler die noch kein SHV-Brevet haben bekommen ein Jahr Aufschub, das Brevet nachträglich zu erlangen und das Formular erst dann zusammen mit dem Brevet-Foto einzureichen. Verspätet eingereichte Rückforderungsformulare lehnt das BAZL ab. Wem das Rückforderungsformular fehlt oder verloren ging,
Weitere Details zur Bundes-Subvention und allgemeine Infos zu SKYTRAXX findest Du auf skytraxx.ch.