2023
Hallo Pilotin, Hallo Pilot, Hallo Flugschule, Hallo Parashop
Diese WebSite ist den Fluginstrumenten von SKYTRAXX gewidmet.
Skytraxx.ch gibt viele Antworten auf Fragen zu den Modellreihen 2.1, 4.0 und Tweety.
Im Archiv findest Du auch Infos für nicht mehr produzierte Instrumente wie 2.0, 3.0 und Beacon inkl. Hinweise auf neue Firmware sowie GEO-Daten (u.a. Lufträume).
Upload von XC-Flügen vom Instrument auf die Server: Der DHV hat per 20. April 2022 das Verfahren geändert. Link zum DHV
Link auf Hersteller-Seite
Wichtig: Updates durchführen – Damit FLARM bei allen Skytraxx Instrumenten inkl. Beacon FLARM weiterhin funktioniert, bitte unbedingt die Updates ausführen. Spätere Updates beinhalten frühere Updates. Die neusten Updates für die Erneuerung der FLARM-Lizenz sind verfügbar. Ohne Update kein FLARM und das ohne Hinweis!
Skytraxx 4.0: OTA-Service – Mobilabo verlängern hier !
Nach dem ersten Gratisjahr kann der OTA-Service für 39 Euro direkt beim Hersteller um ein weiteres Jahr verlängert werden. Die Kosten beinhalten den Datenservice und die mobilen Verbindungskosten weltweit. Eigene SIM-Cards können nicht verwendet werden.
Bitte Updates durchführen !
Die Anpassungen bei der Luftraumberechnung wurde mit den neusten Updates korrigiert. Siehe auch Hinweis auf SHV-Website!
Regelung für Garantiefälle: Defekte Geräte können an Fly Over GmbH, Sunnedörflistrasse 26, 3512 Walkringen gesandt werden. Muss ein Gerät trotzdem im Werk repariert werden, erledigt das Fly Over GmbH (was etwa 4-5 Wochen dauert) oder Du sendest dein Skytraxx direkt zum Hersteller (geht viel schneller bei fast gleichen Kosten).
SKYTRAXX-Windstation mit FANET in Grindelwald-Grund (live)
BUNDESSUBVENTION / SPEZIALFINANZIERUNG
SUBVENTION / SPEZIALFINANZIERUNG für Einbau von FANET+FLARM und dem Kauf von Geräten mit FANET+FLARM
Bisher erfolgten die Auszahlungen für die bewilligten Anträge für Käufe in den Jahren 2019, 2020 und 2021. Pro Gerät wurden bis Fr. 72.- ausbezahlt.
Wir haben am 22.7.2022 alle Antragsteller informiert, deren Gesuch für Käufe im Jahr 2021 oder früher abgelehnt worden ist. Alle anderen erhielten anfang September 2022 je Fr. 72.- ausbezahlt. Die Auszahlung erfolgte gemäss der auf dem Rückforderungsformular eingetragenen IBAN. Falsche oder fehlende IBAN die uns nicht gemeldet werden, verfallen am 30.9.2022.
Das BAZL hat auch unser zuletzt eingereichtes Gesuch bewilligt, so dass beim Kauf eines Skytraxx-Instruments mit FANET-FLARM im Jahr 2022 auch mit einer Subvention gerechnet werden darf, sofern die Regeln des BAZL erfüllt sind. (Regeln des BAZL siehe weiter unten)
Bitte das ausgefüllte Rückforderungsformular, das jedem in der Schweiz gekaufte Skytraxx mit FANET+FLARM beiliegt, sofort nach dem Kauf mit einem Foto vom SHV-Brevet an die Fly Over GmbH zurücksenden. Zu spät oder fehlerhaft eingesandte Formulare verfallen.
Wer ein SKYTRAXX Instrument mit FANET-FLARM kauft und alle Regeln des BAZL einhält Fr. 72.00 Subvention.
Das gilt auch für alle Um- und Nachrüstungen auf FANET+FLARM.
Das Programm läuft beim BAZL bis 2023, weshalb wir auch für 2023 ein Gesuch gestellt haben.
Regeln des BAZL:
Kurz:
- Regel: maximal 1 neues Gerät pro Pilot, lebenslang
- Regel: Pilot hat SHV-Brevet und beweist es anhand eines Fotos seines Brevets
- Regel: Pilot hat Schweizer Wohnadresse
- Regel: Flugschulen erhalten keine Subvention
- Regel: Ein Gerät bekommt nur 1 x Subvention (ID-Nummer ist notiert)
- Regel: Rückforderungsformular muss bei Fly Over GmbH im Kaufjahr eintreffen
- Regel: Flugschüler können ihren Status mitteilen und bekommen ein Jahr Aufschub
- Regel: Für ein abgelehntes Gerät kann später kein neues Gesuch eingereicht werden.
Die Subvention gilt für alle SKYTRAXX-Instrumente die Fly Over GmbH zwischen 1. Januar und 31. Dezember eines Kalenderjahres entweder direkt oder via seine Reseller ausgeliefert hat. Das BAZL kann jederzeit die Regeln ändern. Die Subvention wird ausbezahlt wenn das Rückforderungsformular rechtzeitig und vollständig bei uns eintrifft und alle Regeln des BAZL erfüllt sind. Eigene Geräte der Flugschule wie z.B. Demogeräte sind von der Subvention ausgeschlossen. Die Subvention für ein persönliches Gerät eines Fluglehrers oder einer Fluglehrerin wird vom BAZL einmalig akzeptiert. Flugschüler haben zusätzlich ein Jahr Zeit den Antrag nach bestandener Prüfung einzureichen (bitte auf dem Gesuch erwähnen).
Unser Pauschalgesuch reichen wir jeweils fürs Folgejahr Ende November beim BAZL ein. Danach wird es vom BAZL beurteilt und dann meistens im Juli bewilligt oder abgelehnt. Selbst ein positiver Bescheid des BAZL steht unter dem Vorbehalt, dass eine Auszahlung nur bei genügend Kredit seitens des Bundes möglich ist. Bisher konnten aber alle gültigen Gesuche ausbezahlt werden. Trotzdem können wir als Importeur bis zum definitiven Entscheid für jeden Einzelantrag keine Auszahlungsgarantie abgeben. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt ans BAZL, Sektion für Wirtschaftsfragen, Thema Spezialfinanzierung.
Praktisch geht das so: Seit 2019 liegt jedem bei uns oder bei einem unserer Schweizer Resellern gekauften SKYTRAXX-Instrument (Beacon, 2.0 FF, 2.1 FF, 3.0 FF, 4.0 FF) ein Original Rückforderungsformular bei. Das gleiche Formular legen wir auch allen Rechnungen von Nachrüstungen von „FANET+ready“ auf „FANET+FLARM integriert“ bei. Nach dem Kauf sendet uns der Eigentümer des Instruments das ausgefüllte Rückforderungsformular sofort zurück. Gleichzeitig sendet der Kunde ein Foto von seinem Brevet an die Mailadresse subvention@flyover.ch oder druckt es aus und legt es dem Rückforderungsformular bei. Erfolgt die Rücksendung fristgerecht und erfüllt der Endkunde alle Bedingungen leiten wir alle Unterlagen zur Kontrolle ans BAZL. Die BAZL-Kontrolle dauert so lange wie sie dauert. Danach zahlt das BAZL den Gesamtbetrag aller Subventionen innerhalb von 60 Tagen an uns aus. Sobald wir den Betrag vom Bund erhalten haben, geben wir die individuelle Auszahlung an die Endkunden in Auftrag. Bis jetzt wurden Subventionen für die in den Jahren 2019 und 2020 gekauften Geräte ausbezahlt. Die Auszahlung für die im 2021 gekauften Geräte erfolgte anfang Herbst 2022.
Wir informieren alle deren Gesuch abgelehnt worden ist. Wer uns eine falsche IBAN meldet, versuchen wir zu kontaktieren. Kommt kein Kontakt zustande (z. B. wegen falscher Mailadresse), verfällt die Subvention.
Der Bund zahlt die Subvention gemäss Bundesgesetz BV 87b aus der Mineralölsteuer. Beiträge können für Massnahmen u.a. zur Verbesserung der Sicherheit im Luftverkehr gesprochen werden.
Ältere Skytraxx 2.0 plus und Skytraxx 3.0 ohne FANET+ready können nicht mehr aufgerüstet werden, weil der Hersteller keine Platinen mehr hat. Ob ein Gerät FANET+ready ist, sieht man am seitlichen Aufkleber „FANET+ready“, der am Gehäuse angebracht sein muss.
Manfred Braun, CEO
Fly Over GmbH
Aufruf: bitte stets mit der neusten Software im Gerät fliegen – es kann Leben retten!
Hier gehts zu den Bildern der Thermikmesse ->
Hier gibts das Thermikmesse-Interview mit SKYTRAXX-Chef Michael Blank ->
Auf dieser Schweizer SKYTRAXX-Website erfährst Du bei welchen Testcenter in der Schweiz Du die SKYTRAXX-Instrumente testen kannst.
Seit 2011 ist die Fly Over GmbH Schweizer Importeur und Markeninhaber für SKYTRAXX und freut sich natürlich ungemein Euch immer die neusten Fluginstrumente von SKYTRAXX präsentieren.
Thermikmesse – Impressionen
Besuch uns an der Thermikmesse in Stuttgart.
Wir wünschen viel Spass mit dieser WebSite und wenn Ihr eine Frage habt, nur zu, wir sind für Euch da:
Kontakt: Manfred Braun – 078 605 03 07 oder mbraun(at)flyover.ch
Fly Over GmbH – Skytraxx Schweiz
Sunnedörflistrasse 26
3512 Walkringen
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