Willkommen bei Skytraxx Schweiz

2024

ab Lager lieferbar

 


[diese 3 Instrumente werden nicht mehr hergestellt]

 

Hallo Pilotin, Hallo Pilot, Hallo Flugschule, Hallo Parashop

Diese WebSite ist den Fluginstrumenten von SKYTRAXX gewidmet.
Skytraxx.ch gibt viele Antworten auf Fragen zum aktuellen Modell SKYTRAXX 5.
Hier findest Du auch Infos für nicht mehr produzierte Instrumente 2.0, 3.0, 2.1, 4.0, Tweety und Beacon inkl. Hinweise auf neue Firmware sowie GEO-Daten (u.a. Lufträume).


neue Regelung für Garantiefälle und Reparaturen:
Defekte Geräte bitte direkt mit Beschreibung an den neuen Skytraxx Service Schweiz in Lausen BL senden. Der Garantieanspruch setzt eine beiliegende Kopie der Rechnung als Kaufnachweis voraus. Ist ein Kostenvoranschlag nötig, gibts den für Fr. 80.-, was bei einer Reparatur angerechnet wird.

Skytraxx Service Schweiz
Brühlstrasse 28A
4415 Lausen BL

Service-Kontakte
Service-Website: skytraxx-service.ch

Service-Telefon:    077 536 71 33 (Benjamin)
Service-Email:        info@skytraxx-service.ch


Upload von XC-Flügen vom Instrument auf die Server: Der DHV hat per 20. April 2022 das Verfahren geändert. Link zum DHV
Link auf Hersteller-Seite

Wichtig: Updates durchführen – Damit FLARM bei allen Skytraxx Instrumenten inkl. Beacon FLARM weiterhin funktioniert, bitte unbedingt die Updates ausführen. Spätere Updates beinhalten frühere Updates. Die neusten Updates für die Erneuerung der FLARM-Lizenz sind verfügbar. Ohne Update kein FLARM und das ohne Hinweis!

Skytraxx 4.0 und Skytraxx 5: Premium Connectivity OTA-Mobile-Abo verlängern hier !
Nach dem ersten Gratisjahr beim  Skytraxx 4.0 und den ersten 3 Gratismonaten beim Skytraxx 5 kann der OTA-Mobile-Service für 39 Euro direkt beim Hersteller um ein Jahr verlängert werden. Für 99 Euro kannst Du die Premium Connectivity gleich 5 Jahre verlängern lassen. Die Kosten beinhalten den automatischen Datenservice und die mobilen Verbindungskosten weltweit. Eigene SIM-Cards können nicht verwendet werden.

Skytraxx 5: FLARM ist beim Skytraxx 5 seit 1.4.2024 standardmässig dabei.
Bei älteren Skytraxx 5 kannst du FLARM für 59 Euro 
hier freischalten lassen

IMG_9355.jpg Bitte Updates durchführen !

Die Anpassungen bei der Luftraumberechnung und Hindernisse wurde mit den neusten Updates korrigiert. Siehe auch Hinweis auf SHV-Website!

SKYTRAXX-Windstation mit FANET in Grindelwald-Grund (live)
die Station funktioniert nur wenn sie genügend Strom aus der Solarzelle erhält.

 Avg. = Durchschnitt / Gust = Böen / Dir. = Richtung / C = Temperatur / rh = relative Feuchte

flarm-logo    fanet-logo

BUNDESSUBVENTION / SPEZIALFINANZIERUNG

SUBVENTION / SPEZIALFINANZIERUNG für Einbau von FANET+FLARM und dem Kauf von Geräten mit FANET+FLARM

Das BAZL gewährt für im 2023 gekaufte Geräte eine Nachfrist bis 15. März 2024, um alle nötigen Unterlagen einzureichen: Rückforderungsformular, Kaufnachweis und SHV-Brevet.

Bisher erfolgten die Auszahlungen für die bewilligten Anträge für Käufe in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022. Pro Gerät wurden bis Fr. 72.- ausbezahlt.

Wir informierten im August 2023 alle Antragsteller, deren Gesuch für den Kauf im Jahr 2022 abgelehnt worden ist. Die Auszahlung erfolgte am 6. September 2023. Die Auszahlung basiert auf der auf dem Rückforderungsformular eingetragenen IBAN. Subventionen für falsch gemeldete oder fehlende IBAN verfallen am 30.9.2023.  

Fürs Jahr 2023 haben wir vom BAZL am 7. September 2023 die positive Antwort erhalten, dass das BAZL unser zuletzt eingereichtes Gesuch bewilligt hat. So kann weiterhin beim Kauf eines Skytraxx-Instruments mit FANET-FLARM mit einer Subvention gerechnet werden. Beim SKYTRAXX 5 gibt es auch Subvention, wenn die optionale FLARM-Lizenz nicht nachgekauft wird, weil die dafür nötige Elektronik in jedem 5er bereits verbaut ist. Dies sofern die Regeln des BAZL erfüllt sind. (Regeln des BAZL siehe weiter unten).

Bitte das ausgefüllte Rückforderungsformular, das jedem in der Schweiz gekaufte Skytraxx mit FANET+FLARM beiliegt, sofort nach dem Kauf mit einem Foto vom SHV-Brevet und der Rechnungskopie an die Fly Over GmbH zurücksenden. Subventionen für zu spät oder fehlerhaft eingesandte Formulare verfallen.

Wer ein SKYTRAXX Instrument mit FANET-FLARM kauft und alle Regeln des BAZL einhält, darf mit Fr. 72.00 Subvention rechnen.
Das gilt auch für alle Um- und Nachrüstungen auf FANET+FLARM.


Die 10 goldenen Regeln des BAZL zum Bezug einer Subvention (BV87):

Kurz:

  1. Regel: Subvention gibt es für ein Gerät einmalig
  2. Regel: Eine Person bekommt diese Subvention maximal einmal in ihrem Leben
  3. Regel: Pilot hat SHV-Brevet und beweist es anhand eines Fotos seines Brevets
  4. Regel: Pilot sendet uns als Kaufbestätigung ein Foto oder eine Kopie der Rechnung
  5. Regel: Pilot hat Schweizer Wohnadresse
  6. Regel: Flugschulen erhalten keine Subvention
  7. Regel: Ein Gerät bekommt nur 1 x Subvention (FANET-Nummer ist notiert)
  8. Regel: Rückforderungsformular muss bei Fly Over GmbH im Kaufjahr eintreffen
  9. Regel: Flugschüler können ihren Status mitteilen und bekommen ein Jahr Aufschub
  10. Regel: Für ein abgelehntes Gerät kann später kein neues Gesuch eingereicht werden

Die Subvention gilt für alle SKYTRAXX-Instrumente mit FANET-FLARM, die Fly Over GmbH zwischen 1. Januar und 31. Dezember eines Kalenderjahres entweder direkt oder via seine Reseller ausgeliefert hat. Das BAZL kann jederzeit die Regeln ändern. Die Subvention wird ausbezahlt wenn das Rückforderungsformular rechtzeitig und vollständig bei uns eintrifft und alle Regeln des BAZL erfüllt sind. Eigene Geräte der Flugschule wie z.B. Demogeräte sind von der Subvention ausgeschlossen. Die Subvention für ein persönliches Gerät eines Fluglehrers oder einer Fluglehrerin wird vom BAZL einmalig akzeptiert. Flugschüler haben zusätzlich ein Jahr Zeit den Antrag nach bestandener Prüfung einzureichen (bitte auf dem Gesuch erwähnen). Die Auszahlung erfolgt meistens im September des Folgejahres.

Unser Pauschalgesuch reichen wir jeweils fürs Folgejahr Ende November beim BAZL ein. Danach wird es vom BAZL beurteilt und dann meistens im Juli bewilligt oder abgelehnt. Selbst ein positiver Bescheid des BAZL steht unter dem Vorbehalt, dass eine Auszahlung nur bei genügend Kredit seitens des Bundes möglich ist. Bisher konnten aber alle gültigen Gesuche ausbezahlt werden. Trotzdem können wir als Importeur bis zum definitiven Entscheid für jeden Einzelantrag keine Auszahlungsgarantie abgeben. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt ans BAZL, Sektion für Wirtschaftsfragen, Thema Spezialfinanzierung.

Praktisch geht das so: Seit 2019 liegt jedem bei uns oder bei einem unserer Schweizer Resellern gekauften SKYTRAXX-Instrument (Beacon, 2.0 FF, 2.1 FF, 3.0 FF, 4.0 FF, 5) ein Original Rückforderungsformular bei. Das gleiche Formular legen wir auch allen Rechnungen von Nachrüstungen von „FANET+ready“ auf „FANET+FLARM integriert“ bei. Nach dem Kauf sendet uns der Eigentümer des Instruments das ausgefüllte Rückforderungsformular sofort zurück. Gleichzeitig sendet uns der Eigentümer ein Foto von seinem Brevet an die Mailadresse subvention@flyover.ch oder druckt es aus und legt es dem Rückforderungsformular bei. Das gleiche gilt für die Rechnung aus dem Kauf des Instruments. Erfolgt die Rücksendung fristgerecht und erfüllt der Endkunde alle Bedingungen leiten wir alle Unterlagen am Anfang des Folgejahres zur Kontrolle ans BAZL. Die BAZL-Kontrolle dauert so lange wie sie dauert. Danach zahlt das BAZL den Gesamtbetrag aller Subventionen innerhalb von 60 Tagen an uns aus. Sobald wir den Betrag vom Bund erhalten haben, geben wir die individuelle Auszahlung an die Endkunden in Auftrag. Bis jetzt wurden Subventionen von weit über Fr. 100’000.- für die in den Jahren 2019 bis 2022 gekauften Geräte ausbezahlt. Alle Auszahlungen für die im 2022 gekauften Geräte erfolgten am 6. September 2023.

Wir informieren alle deren Gesuch abgelehnt worden ist. Wer uns eine falsche IBAN meldet, versuchen wir zu kontaktieren. Kommt kein Kontakt zustande (z. B. wegen falscher Mailadresse), verfällt die Subvention Ende September.

Der Bund zahlt die Subvention gemäss Bundesgesetz BV 87b aus der Mineralölsteuer. Beiträge können für Massnahmen zur Verbesserung der Sicherheit im Luftverkehr gesprochen werden. Mit dieser Subvention fördert der Bund die Verwendung von FANET und FLARM und verspricht sich davon eine Erhöhung der Sicherheit.

Ältere Skytraxx 2.0 plus und Skytraxx 3.0 ohne FANET+ready können nicht mehr aufgerüstet werden, weil der Hersteller keine Platinen mehr hat. Ob ein Gerät FANET+ready ist, sieht man am seitlichen weissen Aufkleber „FANET+ready“, der am Gehäuse linksseitig angebracht sein muss.

Manfred Braun, CEO
Fly Over GmbH

 

Aufruf: bitte stets mit der neusten Software im Gerät fliegen – es kann Leben retten!


Hier gehts zu den Bildern der Thermikmesse ->

Hier gibts das Thermikmesse-Interview mit SKYTRAXX-Chef Michael Blank ->

 

 


 Auf dieser Schweizer SKYTRAXX-Website erfährst Du bei welchen Testcenter in der Schweiz  Du die SKYTRAXX-Instrumente testen kannst.

 

Seit 2011 ist die Fly Over GmbH Schweizer Importeur und Markeninhaber für SKYTRAXX und freut sich natürlich ungemein Euch immer die neusten Fluginstrumente von SKYTRAXX präsentieren.

thermikmesse2016Thermikmesse – Impressionen

Besuch uns an der Thermikmesse in Stuttgart.

skytraxx-portrait

Wir wünschen viel Spass mit dieser WebSite und wenn Ihr eine Frage habt, nur zu, wir sind für Euch da:

Kontakt: Manfred Braun – 078 605 03 07 oder mbraun(at)flyover.ch

Fly Over GmbH – Skytraxx Schweiz
Sunnedörflistrasse 26
3512 Walkringen

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