Geräte

Neue Adresse für alle Reparaturen:

Skytraxx Service Schweiz, Bühlstrasse 28a, 4415 Lausen BL - info (at) skytraxx-service.ch

Service-Website: skytraxx-service.ch

Die Servicestelle agiert auf eigene Rechnung und regelt auch alle Garantiefälle mit dem Werk.

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Fr. 72.- SUBVENTION beim Kauf eines Instruments mit FLARM und FANET

Der Bund unterstützt brevetierte Pilotinnen und Piloten mit CH-Adresse einmalig wenn sie ein Fluginstrument mit FANET-FLARM kaufen. Profitieren können alle die ein neues Skytraxx kaufen, das wir importiert haben und sie die Vorgaben des BAZL erfüllen. Wer selber ein Gerät importiert dem steht es frei vor dem Kauf selber ein Gesuch beim BAZL zu stellen. Bitte beim Kauf kontrollieren ob das Rückforderungsformular beiliegt, es vollständig ausfüllen und uns noch im Kalenderjahr des Kaufs  zurücksenden. Zum Rückforderungsformular gehören eine Kopie des SHV-Brevets und neu eine Kopie der Kaufrechnung oder der FLARM-Freischaltung. Es gelten die Regeln des BAZL. Details siehe skytraxx.ch

Pro Instrument gibts Fr. 72.- für jeden vom BAZL akzeptierten Antrag.
Die Auszahlungen aller anerkannter Gesuche für die im Vorjahr gekauften Geräte erfolgten im Juni des laufenden Jahres.

Die Rückforderungsformulare für alle im 2024 gekauften Geräte bitte umgehend einsenden. Subventionen für Käufe vor 2024 sind verfallen. Diese Subvention wird einmalig im Leben einer Person ausbezahlt, deshalb bitte keine zweiten Gesuche einreichen.  

Folgende neue SKYTRAXX-Instrumente und Nachrüstungen erhalten den Pauschalbetrag von Fr. 72.-:
2.1 FANET+FLARM - 3.0 FANET+FLARM - 4.0 FANET+FLARM - Skytraxx 5 und Skytraxx 5 mini.

Es können keine Geräte mehr nachgerüstet werden.

Alle die 2024 ein Skytraxx mit FANET-FLARM gekauft haben, müssen uns für den Erhalt der Subvention das Rückforderungsformular ausgefüllt bis am 15.03.2025 (Nachfrist) retournieren. Bitte nicht auf eine Verlängerung der Nachfrist spekulieren!

Dem Rückforderungsformular (Antrag) muss ein Foto vom SHV-Brevet und eine Kopie der Rechnung fürs Gerät beigelegt werden. Notfalls können die Unterlagen auch elektronisch an die Mailadresse subvention@flyover.ch gesandt werden. Flugschüler die noch kein SHV-Brevet haben, bekommen ein Jahr Aufschub, das Brevet nachträglich zu erlangen und das Formular erst dann zusammen mit dem Brevet-Foto einzureichen. Verspätet eingereichte Rückforderungsformulare oder bei fehlenden Dokumenten lehnt das BAZL den Antrag ab. Wem das Rückforderungsformular fehlt oder verloren ging, soll sich bitte bei uns melden.

Weitere Details zur Bundes-Subvention und allgemeine Infos zu SKYTRAXX findest Du auf skytraxx.ch.